Mit dem Scheinwerfereinstellplatz mit nivellierbaren Prüfflächen sind Sie perfekt für die HU-Prüfrichtlinie §29 StVZO ausgestattet.
Mit der HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie „Richtlinie für die Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer von Kraftfahrzeugen bei der Hauptuntersuchung nach §29 StVZO“ sind neue Anforderungen an einen Scheinwerfereinstellplatz in Kraft getreten, denen alle Scheinwerfereinstellplätze ab 1.Januar 2017 entsprechen müssen.
Es gibt eine Reihe von Mindestanforderungen, die der Prüfplatz zu erfüllen hat. Mindestabmessungen, Unebenheiten und Neigung sind in den gesetzlichen Anforderungen genau definiert.
Wir haben die Bedingungen erfüllt!
Welche Bedingungen gelten für den Scheinwerfereinstellplatz?
Scheinwerfereinstellplatz Maße
Bild 1: Die einzuhaltenen Maße bei der Einrichtung des Scheinwerfereinstellplatzes sind klar definiert.
Bei der Einrichtung des Scheinwerfereinstellplatzes sind folgende Sachen zu beachten:
- Der Prüfplatz und das Einstellgerät bilden ein zusammengehöriges System und sind eine messtechnische Einheit.
- Die Fahrzeuglängsachse und die Längsachse des Prüfgeräts müssen 100% parallel zueinander verlaufen.
- Die Aufstellflächen für das Fahrzeug und das Scheinwerfereinstellgerät müssen eindeutig, zum Beispiel durch Bodenmarkierungen, gekennzeichnet werden.
Toleranz bei der Aufstellfläche vom SEP
Die Aufstellfläche des Scheinwerfereinstellgeräts darf höchstens ± 1mm auf 1m betragen.
- Die Aufstellfläche fürs Fahrzeug darf höchstens eine 1,5% Neigung haben und muss gleichgerichtet sein (siehe Bild 1).
- Die Prüfplatzlänge bestimmt die zulässige Unebenheit für die Aufstellfläche des Fahrzeuges (siehe dazu Bild 2).
- Die Unebenheiten bei der Aufstellfläche des Scheinwerfereinstellgeräts dürfen maximal ± 1mm auf 1m betragen (siehe Bild 3). Wenn das Gerät messtechnisch Unebenheiten ausgleichen kann, entfällt dieses.
Aufstellfläche Scheinwerfereinstellplatz
Die Aufstellfläche fürs Fahrzeug darf maximal eine 1,5% Neigung haben und muss gleichgerichtet sein.
Solche Anforderungen sind eine große Herausforderung für jeden Kfz-Betrieb. Wir haben uns dieser Herausforderung gestellt. Die Böden in Werkstätten sind meist nicht zu 100% grade und weisen viele Unebenheiten auf. Um den neuen Richtlinien zu entsprechen, wäre eine Lösung den Estrich zu glätten oder neu schütten zu lassen, dies haben wir getan.